Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in München MK PflegeBeratung
Wichtig: Dieser neutrale und unabhängige Beratungsdienst gehört zum Bereich MK Pflegeberatung –
nicht zum MK AlltagsService.
Die Beratungsbesuche richten sich an pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad, die Pflegegeld beziehen, sowie deren Angehörige. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, pflegende Angehörige zu unterstützen und deren Verbleib der Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld zu fördern.
Wenn Sie oder ein Angehöriger Pflegegeld erhalten, ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz gesetzlich vorgeschrieben – das nennt sich Beratung nach § 37.3 SGB XI. Diese Leistung wird ausschließlich von MK Pflegeberatung angeboten.
Pflegeberatung: Was bedeutet das für Sie?
- Pflegegeld-Empfänger müssen je nach Pflegegrad regelmäßig eine Beratung in Anspruch nehmen
- Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
- Die Beratung ist kostenfrei und wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet
- Ich komme zu Ihnen nach Hause und nehme mir Zeit für Ihre Fragen und Anliegen
- Sie erhalten eine Bescheinigung für die Pflegekasse, damit Ihr Pflegegeld weiter gezahlt wird
| Pflegegrad | Wie oft ist die Beratung Pflicht? | Wer bezahlt? |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Freiwillig (empfohlen) | Kostenfrei (Kasse) |
| Pflegegrad 2 & 3 | Alle 6 Monate | Kostenfrei (Kasse) |
| Pflegegrad 4 & 5 | Alle 3 Monate | Kostenfrei (Kasse) |
Was wird besprochen in der Pflegeberatung?
- Wie läuft die Pflege zuhause?
- Gibt es Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige?
- Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
- Welche Hilfsmittel oder Unterstützung können den Alltag erleichtern?
Ich erkläre alles in Ruhe, verzichte auf komplizierte Fachsprache und erkläre Inhalte klar und verständlich.
Ziel ist es, Sie zu entlasten und gemeinsam Lösungen zu finden, die zu Ihrer Lebenssituation passen.
Wichtig: Werden die Fristen versäumt, droht eine Kürzung des Pflegegeldes. Ich stelle Ihnen direkt vor Ort die offizielle Bescheinigung für Ihre Pflegekasse aus, damit Ihr Pflegegeld nahtlos weitergezahlt wird.

