Was kostet meine Unterstützung ?
Alltagsbegleitung
- 51,- € pro Stunde
- 4,25 € je angefangene 5 Minuten
Diese Leistung kann über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
- 39 ,-€ pro Stunde
- 3,25 € je angefangene 5 Minuten
Diese Leistung kann über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Anfahrtspauschale
- 7,65 € pro Einsatz
Die Pauschale wird unabhängig von der gefahrenen Strecke berechnet.
Gut zu wissen !
Ihre kostenfreie Erstberatung findet dort statt, wo Sie sich am wohlsten fühlen – in Ihren eigenen vier Wänden.
Kann ich die Kosten für Haushaltshilfe steuerlich geltend machen?
Ja, bestimmte Leistungen im Haushalt können steuerlich abgesetzt werden. Ich informiere Sie gerne, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie davon profitieren können.
Ist eine Betreuung auch ohne Pflegegrad möglich?
Selbstverständlich. Auch ohne Pflegegrad können Sie meine Unterstützung als Selbstzahler in Anspruch nehmen – ganz flexibel und individuell abgestimmt.
Kann ich die Hilfe auch nur vorübergehend nutzen, z. B. bei Krankheit?
Ja, eine kurzfristige Entlastung ist jederzeit möglich – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei vorübergehender Einschränkung. Sprechen Sie mich einfach an.
Mit welchen Krankenkassen arbeite ich zusammen?
Ich rechne direkt mit allen gesetzlichen und privaten Pflegekassen ab, sofern ein Pflegegrad oder eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Bei Fragen zur Abrechnung helfe ich Ihnen gerne weiter.
Muss ich die Entlastungsleistungen extra beantragen?
Nein, ich übernehme die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts kümmern – ich erledige das für Sie.
Wie lange ist der Entlastungsbetrag gültig?
Nicht genutzte Beträge verfallen in der Regel am Jahresende. Es lohnt sich also, die Leistungen rechtzeitig zu nutzen – ich helfe Ihnen gerne dabei.
Wird der Entlastungsbetrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein, der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung und hat keinen Einfluss auf Ihr Pflegegeld.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131,- €. Ich zeige Ihnen gerne, wie Sie diesen sinnvoll einsetzen können.