Was kostet meine Unterstützung ?


Alltagsbegleitung



  • 53,04 € pro Stunde
  • 4,42 € je angefangene 5 Minuten


Diese Leistung kann über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • 40,56 € pro Stunde
  • 3,38 € je angefangene 5 Minuten


Diese Leistung kann über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


Anfahrtspauschale


  • 7,96 € pro Anfahrt


Die Pauschale wird unabhängig von der gefahrenen Strecke berechnet.

Gut zu wissen!


Ihre kostenfreie Erstberatung findet dort statt, wo Sie sich am wohlsten fühlen – in Ihren eigenen vier Wänden.


  • Kann ich die Kosten für Haushaltshilfe steuerlich geltend machen?

    Ja, bestimmte Leistungen im Haushalt können steuerlich abgesetzt werden. Ich informiere Sie gerne, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie davon profitieren können.


    Sollten Sie unsere Hilfe als Selbstzahler in Anspruch nehmen, erhalten Sie von mir eine transparente Rechnung, die Sie direkt beim Finanzamt einreichen können.


    Hier finden Sie eine Übersicht unserer haushaltsnahen Dienstleistungen

  • Ist eine Betreuung auch ohne Pflegegrad möglich?

    Selbstverständlich. Auch ohne Pflegegrad können Sie meine Unterstützung als Selbstzahler in Anspruch nehmen – ganz flexibel und individuell abgestimmt.


    Ob dauerhaft oder als flexible Überbrückung – ich bin für Sie da, wenn der Alltag zur Herausforderung wird. 


    Kontaktieren Sie mich einfach für ein unverbindliches Angebot

  • Kann ich die Hilfe auch nur vorübergehend nutzen, z. B. bei Krankheit?

    Ja, eine kurzfristige Entlastung ist jederzeit möglich – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei vorübergehender Einschränkung. Sprechen Sie mich einfach an.

  • Werden die Kosten von allen Krankenkassen übernommen?

    Ich rechne direkt mit allen gesetzlichen und privaten Pflegekassen ab, sofern ein Pflegegrad oder eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Bei Fragen zur Abrechnung helfe ich Ihnen gerne weiter.

  • Muss ich die Entlastungsleistungen extra beantragen?

    Nein, ich übernehme die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts kümmern – ich erledige das für Sie.


    Gut zu wissen: Sie müssen kein kompliziertes Antragsverfahren durchlaufen. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, übernehme ich das komplette Papierchaos und rechne direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. 


    Lassen Sie uns das einfach gemeinsam einrichten

  • Wie lange ist der Entlastungsbetrag gültig?

    Nicht genutzte Beträge verfallen in der Regel am Jahresende. Es lohnt sich also, die Leistungen rechtzeitig zu nutzen – ich helfe Ihnen gerne dabei.


    Wichtig: Lassen Sie Ihr Geld nicht ungenutzt verfallen! Sie können das Budget rückwirkend einsetzen, um sich freie Räume zu schaffen. 


    Sichern Sie sich Ihren Anspruch und vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin

  • Wird der Entlastungsbetrag auf das Pflegegeld angerechnet?

    Nein, der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung und hat keinen Einfluss auf Ihr Pflegegeld.


    Das bedeutet für Sie: Ihr monatliches Pflegegeld bleibt komplett unangetastet, während Sie zusätzliche Unterstützung im Haushalt erhalten. 


    Erfahren Sie hier, wie wir Ihren Alltag ganz ohne Zusatzkosten erleichtern können

  • Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

    Alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131,- €. Ich zeige Ihnen gerne, wie Sie diesen sinnvoll einsetzen können.